Mitgliedsbetriebe  |  Kontakt

Navigation überspringen
  • Startseite
  • Die Innung
    • Der Vorstand
    • Das Leitbild
    • Qualitäts - Standards
    • Partner
    • Bausteine
    • Die Geschichte
  • Die Mitglieder
    • Die Mitglieder
    • Gastmitglieder
    • Infos für Mitglieder
    • Vorteile für Kunden
    • Sachverständiger und Gutachter
  • Die Ausbildung
    • Unsere Ausbildungsberufe
    • Infos für Betriebe
    • Infos zum Berichtsheft
    • Prüfungsordnung
    • Bildungspartnerschaften
  • Aktuell
    • Verschiedene Pressemeldungen
  • Service & Kontakt
    • Für Betriebe
    • DownloadCenter
    • Geschäftsstelle
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung

Vorsicht beim elektronischen Fahrtenbuch

19.03.2020 von Lisa-Marie Stricker

Änderungen in der steuerlichen Anerkennung von elektronischen Fahrtenbüchern:
Die elektronische Aufzeichung der Fahrtwege reicht ab sofort nicht mehr aus um steuerlich anerkannt zu werden.

Das Finanzgericht Niedersachsen hat entschieden: Die reine elektronische Aufzeichnung der Fahrtwege eines betrieblichen Fahrzeugs durch ein technisches System ist nicht ausreichend, um steuerlich anerkannt zu werden. Um ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorlegen zu können, müssen zusätzlich zum Bewegungsprofil die Fahrtanlässe händisch nachgetragen werden.
Aber Achtung: Wenn auch nach Jahren noch Änderungen in den Fahrtenbüchern möglich sind, wird das elektronische Fahrtenbuch trotzdem nicht als ordnungsgemäß anerkannt.

Kontakt:

Tel. 0711/ 300 99 03
Fax 0711/ 370 60 33
E-Mail
Facebook

Geschäftsstelle:

Maler- und Lackiererinnung
Neckar-Fils
Mülbergerstraße 124
73728 Esslingen

© Maler- und Lackiererinnung Neckar-Fils  2026 von DAS-KONZEPT.com