Rechtssicherheit bei Haustürgeschäften
Innung informiert über Widerrufsrecht
Die Maler- und Lackiererinnung Neckar-Fils weist auf ein wichtiges Thema hin, das Handwerksbetriebe betrifft – und gleichzeitig auch für Kunden relevant ist: das gesetzliche Widerrufsrecht bei sogenannten „Haustürgeschäften“, also Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden.
Gerade bei Aufträgen, die telefonisch, per E-Mail oder direkt vor Ort beim Kunden vereinbart werden, kann es vorkommen, dass Verbrauchern ein Widerrufsrecht zusteht – unter Umständen bis zu ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss. Für Handwerksbetriebe kann dies finanzielle Risiken bedeuten, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorliegt oder die Zustimmung zum vorzeitigen Beginn der Arbeiten fehlt.
„Es ist unsere Pflicht als Innung, unsere Mitglieder auf solche rechtlichen Fallstricke aufmerksam zu machen“, erklärt Michael Stumpp, stellvertretender Obermeister der Maler- und Lackiererinnung Neckar-Fils. „Am Ende profitieren beide Seiten – Auftraggeber und Auftragnehmer – von klaren und rechtssicheren Abläufen.“
Unsere Mitgliedsbetriebe sind in solchen Fragen geschult und kennen die notwendigen Schritte, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen – ein Merkmal, das organisierte und qualifizierte Fachbetriebe klar von nicht organisierten Anbietern unterscheidet.
Quelle:
Weitere Informationen zur rechtlichen Einschätzung finden Sie hier:
https://www.maler-tv.com/news-2/kanzlei-warnt-vor-haustuer-widerrufsrecht-fuer-verbraucher