Kassenwahlrecht - Info für den Arbeitgeber
Neue Arbeitnehmer
Der Wechsel zur IKK classic ist künftig viel einfacher. Jeder neue Arbeitnehmer in Ihrem Betrieb kann sofort Mitglied der IKK classic werden. Wichtig ist, dass Ihr neuer Mitarbeiter sich frühzeitig mit der IKK classic in Verbindung setzt. Sprechen Sie dazu einfach Ihren IKK-Berater an.
So funktioniert's:
- Arbeitnehmer wählt die IKK classic (Mitgliedserklärung) innerhalb von 14 Tagen nach Beschäftigungsbeginn
- IKK classic bestätigt die Mitgliedschaft mit einer Mitgliedsbescheinigung
- Arbeitnehmer informiert den Arbeitgeber über die Wahl der IKK classic
- Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer bei der IKK classic an
- IKK classic erstellt eine elektronische Mitgliedsbestätigung für den Arbeitgeber
Eine Mitteilung an die bisherige Krankenkasse ist nicht erforderlich ? dies übernimmt die IKK classic. Wechselt der neue Mitarbeiter zu Beginn seiner Beschäftigung, sind keine Bindefristen bei der bisherigen Krankenkasse zu beachten.
Kassenwechsel bei laufender Beschäftigung
Auch der Wechsel bei ununterbrochenem Beschäftigungsverhältnis ist einfacher als bisher: Dazu muss der Arbeitnehmer lediglich die IKK classic mit einer Mitgliedserklärung wählen. Die Kündigung der bisherigen Krankenkasse übernimmt die IKK classic. Die Mitgliedschaft bei der IKK classic beginnt dann nach zwei vollen Kalendermonaten bzw. nach Ablauf der Bindefrist bei der bisherigen Krankenkasse.
Neue Bindefrist
Mit der Wahl der neuen Krankenkasse beginnt eine neue Bindefrist. Diese beträgt nur noch 12 anstatt 18 Monate. Sonderkündigungsrechte, wie bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages, bleiben hiervon unberührt.
Was passiert wenn keineInformationen beim Arbeitgeber vorliegen?
Falls der Arbeitnehmer keine Angaben über seine Krankenkasse macht, meldet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der bisherigen Krankenkasse an. Sofern vorher keine gesetzlichen Krankenversicherung bestand, wählt der Arbeitgeber die Krankenkasse. Hierüber informiert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unverzüglich schriftlichoder elektronisch (z.B. per E-Mail).
Änderungen im Meldeverfahren
Der Arbeitgeber erhält über den Eingang der Anmeldung eine elektronische Bestätigung von der Krankenkasse über das DEÜV-Verfahren. Die elektronische Meldung nimmt der Arbeitgeber zu seinen Entgeltunterlagen.
Sie haben noch Fragen?
Wir beraten Sie und Ihre Mitarbeiter gerne persönlich ? auch vor Ort in Ihrem Betrieb!
Es steht nun für viele der Start der Auszubildenden vor der Tür.
Informationen für die Berufsstarter finden Sie unter: www.ikk-classic.de/berufsstarter
Informationen zu unserem Angebot für Firmenkunden finden Sie auch im Netz unter www.ikk-classic.de/fk
Für Sie vor Ort
Roland Schwarz
Telefon: 07161 9777-71021
eMail: roland.schwarz@ikk-classic.de