eAU: Was müssen Sie beachten?
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran: Seit 1. Oktober 2021 wird stufenweise die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz eAU) in Deutschland eingeführt. Ziele sind Bürokratieabbau, keine Medienbrüche bei der Bearbeitung von Krankheitsdaten sowie weniger Verwaltungskosten im Gesundheitswesen und in der Wirtschaft.
Für Sie als Arbeitgeber: Das ändert sich
Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie als Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2023 aktiv und auf elektronischem Weg die AU-Daten Ihrer Beschäftigten bei den Krankenkassen abrufen:
Sie erhalten keinen „gelben AU-Schein“ mehr.
Ihre Mitarbeitenden sind aber, wenn sie erkranken, wie bisher verpflichtet, sich bei Ihnen unverzüglich zu melden und Sie über die voraussichtliche Krankheitsdauer zu informieren.
Viele weitere Informationen zur eAU, Erklärvideo und umfangreiche FAQ finden Sie unter ikk-classic.de/eau oder in dieser Pdf-Datei.
Quelle & Kontakt:
IKK classic | Melanie Ruoß
Marketing
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