Das neue Berufsbildungsgesetz

Am 01. Januar 2020 ist das neue Berufsbildungsgesetz in Kraft getreten.
Das neue Gesetz regelt, wie das Nachrichtenportal handwerk.com berichtet, viele bisher unbekannte Fragen neu.Sowohl volljährige als auch minderjährige Azubis dürfen an Berufsschultagen, die länger als fünf Schulstunden (je 45min) dauern, im Anschluss nicht mehr zum arbeiten in den Betrieb. Für alle Azubis gilt also Feierabend nach der Berufsschule.
Außerdem erweitert das Berufsbildungsgesetz die Möglichkeit, Ausbildungen in Teilzeit zu absolvieren und verpflichtet die Betriebe sofort die Kosten für Fachliteratur zu übernehmen.